Menschen. Nähe. Pflege.

Beratungsbesuch nach §37.3

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten Pflegegeld?

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zulassen. 


Bei Pflegegrad 2 und 3 muss halbjährlich einmal, und bei Pflegegrad 4 und 5 muss vierteljährlich einmal eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführt werden.


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben halbjährlich den Anspruch auf einen Beratungsbesuch.


Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse. 


Gemeinsam klären wir Ihre Fragen rund um die Pflege. Wir geben Ihnen gerne Tipps, um Ihnen die Pflege zu erleichtern. Rufen Sie uns gerne an, um einen Termin zu vereinbaren.

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